Beherbergungsverbot
2. November 2020
Seit heute, Montag dem 2. November 2020, gibt es in Schleswig-Holstein ein neues Beherbergungsverbot. Nach der Pressekonferenz unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel vom letzten Donnerstag war das natürlich keine große Überraschung mehr. Das kurzfristige Beherbergungsverbot wurde in dieser Pressekonferenz ja bereits für ganz Deutschland angekündigt. Allerdings gab es in den ersten Erklärungen dazu noch viele Fragezeichen. Denn gesprochen wurde erstmal nur von Hotels. Doch was ist mit Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen usw? Und betrifft das Beherbergungsverbot nur Touristen oder auch Zweitwohnungsbesitzer?

Ende der Woche wurde dann klar: Das Beherbergungsverbot gilt für alle alle touristischen Übernachtungen in allen Beherbergungsbetrieben in gesamt Deutschland. Das bedeutet, außer Hotels sind auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser von dem Beherbergungsverbot betroffen.
Zu der Frage, ob – wie im Frühjahr 2020 – auch Zweitwohnungsbesitzer von diesem Verbot betroffen sein werden, gab es erstmal keine Antwort. Für uns war die Beantwortung dieser Frage aber wichtig, da wir schon lange vor den Lockdown-Überlegungen fest eingeplant hatten, nach über sechsmonatiger Abwesenheit am letzte Samstag im Oktober in unsere Ferienwohnung an der Ostsee zu fahren und einige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Eigentlich hatten wir dafür eine ganze Woche eingeplant und waren nun nicht sicher, ob wir zwei Tage nach unserer Ankunft gleich schon wieder würden zurückfahren müssen. Doch wir mussten uns bis zur Antwort auf unserer Frage, ob Zweitwohnungsbesitzer von dem Beherbergungsverbot betroffen sein würden, noch etwas gedulden. Denn auch wenn die wichtigsten Punkte des Teil-Lockdowns zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten abgestimmt waren, lag doch die konkrete Ausgestaltung der Details in der Verantwortung der jeweiligen Ministerpräsidenten.
Der konkrete Erlass unseres Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, war aber erst für gestern, Sonntag den 1. November angekündigt. Und gestern war es dann soweit: Der Erlass für Schleswig-Holstein wurde veröffentlicht. Zweitwohnungsbesitzer sind von dem Beherbergungsverbot nicht betroffen. Konkret steht dazu folgendes in dem Erlass:
“Die Vorschrift gilt für sämtliche Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, privat und gewerblich vermietete Ferienwohnungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen. Eigentümer von Zweitwohnungen, die ihre eigene Häuslichkeit nutzen, stellen keinen Beherbergungsbetrieb im Sinne von § 17 dar. Das gleiche gilt für Mieter von Zweitwohnungen, die ihre Zweitwohnung auf Grundlage von langfristig abgeschlossenen Mietverträgen selbst nutzen.”
Auch auf die Frage, inwieweit Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Sportboothäfen von dem Beherbergungsverbot betroffen sind, findet sich im Erlass eine Antwort:
“Vergleichbar hierzu sind auch Campingplätze und Wohnmobilstellplätze unter besonderen Bedingungen kein Beherbergungsbetrieb und zwar nur dann nicht, wenn dort dauerhaft gecampt wird. In Anlehnung an das Bauordnungsrecht muss der Wohnwagen, das Wohnmobil, das Campingzeit oder das Campinghaus quasi als eine ortsfeste Anlage zu werten sein. Hiervon ist auszugehen, wenn sie unbewegt bleiben und der Stellplatz bzw. die Unterkunft langfristig, d. h. für mindestens 5 Monate, gemietet wird, In diesem Sinne sind auch Sportboothäfen keine Beherbergungsbetriebe, sofern die Liegeplätze langfristig vermietet werden.” (Quelle: Ersatzverkündung Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Corona Virus)
Für uns sind die klaren Formulierungen zum Thema Zweitwohnungsnutzung eine große Erleichterung. Wir wissen nun woran wir sind und können in unserer Zweitwohnung in Pelzerhaken an der Ostsee ganz in Ruhe alles erledigen, was sich in den letzten Monaten angesammelt hat. Dabei halten wir uns natürlich an alle Corona-Vorgaben und fühlen uns hier sehr sicher, weil es in Pelzerhaken total ruhig ist. Die Restaurants haben alle geschlossen. Auch viele andere Geschäfte, für die es gar kein ausdrückliches Verbot gibt, sind heute nicht mehr offen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass z.B. ein Fahrradverleih in dieser Lage direkt an der Ostsee keine Kunden mehr hat, wenn keine Touristen mehr da sind.
Auch der Strand von Pelzerhaken war heue morgen menschenleer. So traurig es sich hier anfühlt, wenn alles geschlossen ist und das öffentliche Leben so weit heruntergefahren wird, so sehr hoffe ich, dass der Teil-Lockdown mit all seinen Maßnahmen Erfolg zeigt und die täglichen Corona Neuinfektionen bald zurückgehen.

Ende der Woche wurde dann klar: Das Beherbergungsverbot gilt für alle alle touristischen Übernachtungen in allen Beherbergungsbetrieben in gesamt Deutschland. Das bedeutet, außer Hotels sind auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser von dem Beherbergungsverbot betroffen.
Zu der Frage, ob – wie im Frühjahr 2020 – auch Zweitwohnungsbesitzer von diesem Verbot betroffen sein werden, gab es erstmal keine Antwort. Für uns war die Beantwortung dieser Frage aber wichtig, da wir schon lange vor den Lockdown-Überlegungen fest eingeplant hatten, nach über sechsmonatiger Abwesenheit am letzte Samstag im Oktober in unsere Ferienwohnung an der Ostsee zu fahren und einige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Eigentlich hatten wir dafür eine ganze Woche eingeplant und waren nun nicht sicher, ob wir zwei Tage nach unserer Ankunft gleich schon wieder würden zurückfahren müssen. Doch wir mussten uns bis zur Antwort auf unserer Frage, ob Zweitwohnungsbesitzer von dem Beherbergungsverbot betroffen sein würden, noch etwas gedulden. Denn auch wenn die wichtigsten Punkte des Teil-Lockdowns zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten abgestimmt waren, lag doch die konkrete Ausgestaltung der Details in der Verantwortung der jeweiligen Ministerpräsidenten.
Der konkrete Erlass unseres Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, war aber erst für gestern, Sonntag den 1. November angekündigt. Und gestern war es dann soweit: Der Erlass für Schleswig-Holstein wurde veröffentlicht. Zweitwohnungsbesitzer sind von dem Beherbergungsverbot nicht betroffen. Konkret steht dazu folgendes in dem Erlass:
“Die Vorschrift gilt für sämtliche Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, privat und gewerblich vermietete Ferienwohnungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen. Eigentümer von Zweitwohnungen, die ihre eigene Häuslichkeit nutzen, stellen keinen Beherbergungsbetrieb im Sinne von § 17 dar. Das gleiche gilt für Mieter von Zweitwohnungen, die ihre Zweitwohnung auf Grundlage von langfristig abgeschlossenen Mietverträgen selbst nutzen.”
Auch auf die Frage, inwieweit Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Sportboothäfen von dem Beherbergungsverbot betroffen sind, findet sich im Erlass eine Antwort:
“Vergleichbar hierzu sind auch Campingplätze und Wohnmobilstellplätze unter besonderen Bedingungen kein Beherbergungsbetrieb und zwar nur dann nicht, wenn dort dauerhaft gecampt wird. In Anlehnung an das Bauordnungsrecht muss der Wohnwagen, das Wohnmobil, das Campingzeit oder das Campinghaus quasi als eine ortsfeste Anlage zu werten sein. Hiervon ist auszugehen, wenn sie unbewegt bleiben und der Stellplatz bzw. die Unterkunft langfristig, d. h. für mindestens 5 Monate, gemietet wird, In diesem Sinne sind auch Sportboothäfen keine Beherbergungsbetriebe, sofern die Liegeplätze langfristig vermietet werden.” (Quelle: Ersatzverkündung Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Corona Virus)
Für uns sind die klaren Formulierungen zum Thema Zweitwohnungsnutzung eine große Erleichterung. Wir wissen nun woran wir sind und können in unserer Zweitwohnung in Pelzerhaken an der Ostsee ganz in Ruhe alles erledigen, was sich in den letzten Monaten angesammelt hat. Dabei halten wir uns natürlich an alle Corona-Vorgaben und fühlen uns hier sehr sicher, weil es in Pelzerhaken total ruhig ist. Die Restaurants haben alle geschlossen. Auch viele andere Geschäfte, für die es gar kein ausdrückliches Verbot gibt, sind heute nicht mehr offen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass z.B. ein Fahrradverleih in dieser Lage direkt an der Ostsee keine Kunden mehr hat, wenn keine Touristen mehr da sind.

Auch der Strand von Pelzerhaken war heue morgen menschenleer. So traurig es sich hier anfühlt, wenn alles geschlossen ist und das öffentliche Leben so weit heruntergefahren wird, so sehr hoffe ich, dass der Teil-Lockdown mit all seinen Maßnahmen Erfolg zeigt und die täglichen Corona Neuinfektionen bald zurückgehen.